Dolmetschen: Stundensatz / Tagessatz / halber Tagessatz – nach Vereinbarung, zzgl. Anfahrts- und ggf. Übernachtungskosten.

Studien- und Migrationsberatung: Stundensatz nach Vereinbarung, auch Online.

Jeder Dolmetschauftrag ist anders, wodurch können sich Preise sehr unterscheiden.

Dolmetscher erhalten für Ihre Leistung Honorare. Zusätzlich zur Dolmetschleistung am Tag der Veranstaltung umfasst dieses Honorar unter anderem auch die organisatorische, fachliche und terminologische Vorbereitung des Themas und des Einsatzes.

Preisbestimmende Faktoren:

  • Schwierigkeit des Themas: Je komplizierter das Thema einer zu verdolmetschenden Veranstaltung, desto mehr Vorbereitung wird benötigt und desto höher ist das Honorar.
  • Reisespesen/Reisekosten: Mein Berufswohnsitz liegt in Worms. Die Reisekosten werden dem Auftraggeber entweder gegen Belege oder als Pauschale in Rechnung gestellt.
  • Abreisehonorar & Anreisehonorar: Eine An-/Abreise am Vor-/Folgetag von Dolmetscheinsätzen wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
  • Unterkunft: Bei Einsätzen, die früh am Morgen beginnen oder an mehreren Tagen stattfinden, ist eine Übernachtung nötig. In der Regel plant und stellt der Auftraggeber die Unterkunft. Je nach Absprache ist auch möglich, dass der Dolmetscher eigenständig die Unterbringung organisiert und sie dem Auftraggeber gegen Belege oder als Pauschale in Rechnung stellt.
  • Verpflegung: Entweder der Auftraggeber plant die Verpflegung der Dolmetscher oder der Dolmetscher organisiert eigenständig die Verpflegung und stellt sie dem Auftraggeber gegen Belege oder als Pauschale in Rechnung.
  • Tagegeld/Verpflegungsmehraufwand: Spesenpauschale für Einsätze, die nicht am Berufswohnsitz des Dolmetschers erfolgen. Aufgrund der Abwesenheit entstehen dem Dolmetscher zusätzliche Kosten, die dem Auftraggeber in Form eines so genannten Tagegelds in Rechnung gestellt werden.
  • Vergütung der Verwertungsrechte: Eine Dolmetschleistung ist zur sofortigen Anhörung bestimmt. Ist eine weitere Verwertung (z. B. eine Übertragung im Radio, Fernsehen oder Internet oder eine Aufzeichnung) geplant, ist der Dolmetscher darüber in Kenntnis zu setzen. Die entsprechenden Verwertungsrechte werden mit 50 % des Grundhonorars in Rechnung gestellt.
  • Überstunden: Bei Veranstaltungen ist es nicht immer im Voraus möglich, den genauen Zeitrahmen zu definieren. Wird die vereinbarte Stundenanzahl eines Dolmetscheinsatzes überschritten, wird jede begonnene Überstunde zusätzlich mit 20 % des Grundhonorars in Rechnung gestellt.